Fälligkeit der Rechnungen für Förderung maßgebend

Die Fälligkeit der Rechnungen ist für die Schlussabrechnungen maßgebend - und führt dazu, dass jede Rechnung kontrolliert werden muss.
Hamburg, Freitag, 20.11.2023

Die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen (ÜHs) kostet im Vergleich zu den Neustarthilfen erheblich mehr Zeit. Woran liegt das?

Bei den Überbrückungshilfen übernimmt der Staat Teile der förderfähigen Kosten. Die Höhe der Förderung dieser Kosten hängt vom Umsatzrückgang des betreffenden Monats im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 ab.

Maßgeblich ist dabei das Datum der Fälligkeit der Kosten. Und genau dieser Bezug auf die Fälligkeit führt dazu, dass eine korrekte Schlussabrechnung nicht anhand der Buchhaltung vorgenommen werden kann.

Beispiel: Eine Rechnung vom 22.04.2022 wurde am 26.04.2022 bezahlt, war aber fällig erst nach 10 Tagen, also am 02.05.2022. In der Buchhaltung wurde diese Rechnung entweder am 22.4.2022 als Forderung bei bilanzierenden Unternehmen oder am 26.04.2022 bei Betrieben mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfasst.

Folge: Um eine korrekte Schlussabrechnung vorzunehmen, muss jede einzelne Rechnung „angefasst“ und dem richtigen Monat zugeordnet werden. Das ist bei Unternehmen mit großem Belegaufkommen faktisch nicht möglich. Eine falsche Zuordnung führt bei unterschiedlicher Förderhöhe der Monate – im Beispiel April und Mai 2022 - dazu, dass entweder der Mandant geschädigt wird oder Überbrückungshilfe in ungerechtfertigter Höhe abgerechnet wird. Eine zutiefst unbefriedigende Regelung …

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