Die Frist für die Endabrechnungen der Corona Neustarthilfen endete am 31.03.2023. Wenige Tage vor Ablauf dieser Frist haben die Förderstellen eine Rundmail verschickt, in der die Betriebe auf die Abgabefrist 30.06.2023 für Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen sowie die Möglichkeit der Fristverlängerung bis 31.12.2023 hingewiesen wurden.
Zur Beruhigung für unsere Mandanten: Wir haben sämtliche Neustarthilfen fristgerecht zum 31.03.2023 endabgerechnet und werden das „irgendwie“ auch bei den Überbrückungshilfen schaffen. Wir haben in der NOTAX eine Übersicht der Mandanten mit den betreffenden Hilfen erstellt, so dass Sie sich auch ohne gesonderte Erinnerung nicht vergessen werden.
Die Frist 30.06.2023 kann trotz der Fristverlängerungsmöglichkeit nur Kopfschütteln verursachen. Es ist bekannt, dass die Förderstellen je nach Bundesland teilweise erst im April 2023 mit der Bearbeitung von Schlussabrechnungen beginnen. Für die 5 Neustarthilfe-Programme haben wir bislang nur Nachfragen zu Endabrechnungen des ersten Neustarthilfeprogramms erhalten. Offensichtlich gibt es keinen triftigen Grund, diesen hohen Druck zur Einreichung der Schlussabrechnungen aufzubauen.