Die Frist für die Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen endete am 31.10.2023. Auf Antrag konnte die Abgabefrist zunächst bis 31.03.2024 verlängert werden.
Zur Beruhigung für unsere Mandanten: Wir haben für alle noch nicht abgerechneten Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen die Fristverlängerungsanträge gestellt. Analog zur fristgerechten Endabrechnung der Neustarthilfen werden wir auch die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen fristgerecht zum 31.03.2024 durchführen.