Verlängerung Überbrückungshilfe III Plus/Neustarthilfe Plus bis Dezember 2021 mit Verbesserungen

Die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus werden bis Dezember 2021 verlängert und die Förderungen verbessert. Die Neustarthilfe wird für das 2. Halbjahr 2021 auf 1.500 EUR mtl. aufgestockt.
Hamburg, Donnerstag, 8.9.2021

1. Die Änderungen in Kurzform

Die Überbrückungshilfe III wird als sog. Überbrückungshilfe III Plus für das zweite Halbjahr 2021 mit einigen Änderungen im Detail im Wesentlichen verlängert. Die Förderbedingungen werden in Teilen sogar verbessert. Voraussetzung zur Gewährung der Kostenerstattung ist insbesondere ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Umsatz 2019 des gleichen Monats bzw. des Durchschnittsumsatzes 2019.

Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige (Alternative zur Überbrückungshilfe bei Betrieben mit geringeren Fixkosten) wird verlängert und erhöht sich von maximal 1.250 EUR je Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 EUR je Monat für den Zeitraum von Juli bis Dezember2021. Dadurch können Soloselbstständige für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis Dezember 2021 bis zu 16.500 EUR zzgl. Honorarzuschuss bekommen.

2. Wie läuft die Beantragung?

Die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus können nur sog. "Prüfende Dritte " (Steuerberater, Rechtsanwälte etc.) im Portal vornehmen.

3. ÜH III Plus für Q3 schon beantragt – was nun?

Wer bereits die ÜH III Plus für Q3.2022 beantragt hat, kann einen Änderungsantrag stellen und somit die Förderung für das vierte Quartal 2021 erhalten.

4. Welche Verbesserungen gibt es?

Wer im Zuge der Wiedereröffnung Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückholt, neu einstellt oder anderweitig die Anzahl der Beschäftigten erhöht, erhält wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale (pauschaler Zuschlag von 20 %auf die Fixkostenerstattung) eine Personalkostenhilfe("Restart-Prämie") als Zuschuss zu den dadurch gestiegenen Personalkosten. Der Zuschuss ist gestaffelt. Bemessungsgrundlage ist die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat zu den Personalkosten im Mai 2021. Der Zuschuss beträgt 60 % im Juli, 40 % im August und 20 % im September (letzter Fördermonat).

Neu aufgenommen wurde die Erstattung von bis zu 20.000 Euro je Monat von Anwalts-und Gerichtskosten zur Restrukturierung von Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit mit dem Ziel, die Insolvenz abzuwenden.

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