Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

4. April 2022

Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

Auf Grundlage der Empfehlung der letzten Pflegekommission wurde eine Staffelung der Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe vorgenommen. Diese Staffelung wird beibehalten und die Pflegekommission hat sich nun einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne ab dem 1.9.2022 in 3 Schritten:

ab 1.9.2022 Pflegehilfskräfte 13,70 €; Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung) 14,60 €; Pflegefachkräfte 17,10 €

ab 1.5.2023 Pflegehilfskräfte 13,90 €; Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung)14,90 €; Pflegefachkräfte 17,65 €

ab 1.12.2023 Pflegehilfskräfte 14,15 €; Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung)15,25 €; Pflegefachkräfte 18,25 €

Die Pflegekommission empfiehlt außerdem für Beschäftigte in der Altenpflege mit einer 5-Tage-Woche einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus (2022 – 7 Tage; 2023 und 2024 – jeweils 9 Tage).

Alle Beiträge und Dokumenten-Downloads sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Inhalte zudem keine persönliche Kommunikation und Abstimmung ersetzen.

Weitere Artikel