Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

1. Oktober 2023

Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

Die Pflegekommission hat sich einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne ab dem 1.5.2024 in 2 Schritten. Die aktuelle Pflege-Mindestlohn-Verordnung ist noch bis 31.1.2024 gültig und beinhaltet die Erhöhung zum 1.12.2023.

Pflegehilfskräfte

ab 1.12.2023 -14,15€

ab 1.5.2024 - 15,50€

ab 1.7.2025 - 16,10€

qualifizierte Pflegehilfskräfte(mind. 1-jährige Ausbildung)

1.12.2023 - 15,25€

ab 1.5.2024 - 16,50€

ab 1.7.2025 -17,35€

Pflegefachkräfte

ab 1.12.2023 - 18,25 €

ab 1.5.2024 - 19,50 €

ab 1.7.2025 - 20,50 €

Die Pflegekommission empfiehlt außerdem für Beschäftigte in der Altenpflege mit einer 5-Tage-Woche einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub (jeweils 9 Tage im Kalenderjahr) über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30.6.2026 ausgesprochen. Diese Empfehlung will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – wie in den Vorjahren – mit einer neuen Pflegemindestlohn-Verordnung umsetzen.

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